Rechtsanwalt
Georg Schneider
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht bis Juli 2024
Besondere Expertise
Familienrecht Arbeitsrecht Zivilrecht Erbrecht
Gegenseitiges Vertrauen bildet die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Seit 1985 bin ich selbständig als Einzelanwalt in Offenbach am Main tätig. Meine Kanzleiräume, die ich zuletzt in der Kaiserstraße 39 (Kaiserpalais) unterhielt, gab ich zugunsten einer zeitlich eingeschränkten beruflichen Tätigkeit im Homeoffice auf.
Als spezialisierter Anwalt vertrete ich nur eine begrenzte Anzahl an Mandaten pro Jahr, um jedes einzelne Mandat sorgfältig bearbeiten zu können. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und wecken Sie mein Interesse an Ihrem Rechtsproblem.
Meine Angebote
In den folgenden Rechtsgebieten bearbeite ich Mandate

Arbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beratend und als Vertreter vor den Arbeitsgerichten. Ich gestalte und prüfe Verträge.

Erbrecht
Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten um Erbfolge oder Pflichtteil und in Erbscheinverfahren.

Familienrecht
Beratung und Vertretung rund um Trennung und Ehescheidung, Güterrecht, Ehewohnung, Kindschaftssachen, Versorgungsausgleich. Unterhalt. Beratung zu Eheverträgen.

Terminvertretungen
Vertretung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor den Amtsgerichten und Arbeitsgerichten Offenbach am Main und Frankfurt am Main, dem OLG Frankfurt und dem Hessischen Landesarbeitsgericht.

Vorsorge - Betreuung
Ihre Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung entwerfe ich Ihnen nach individuellen Bedürfnissen und rechtssicher.

Zivilrecht
Ich bearbeite Mandate in ausgesuchten Gebieten des allgemeinen Zivilrechts. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Mietvertrag, beim Kauf- , Werkvertrag oder Ihrem Dienstvertrag haben, sind Sie bei mir richtig.
Rechtsberatung
Für die Erstberatung mache ich Ihnen als Verbraucher ein Angebot:
Die Erstberatung ist nicht kostenlos! Verbrauchern berechne ich eine Pauschale von 100,00 € inkl. MwSt, wenn die Beratung telefonisch oder im digitalen Austausch erfolgt. Mit Unternehmern vereinbare ich die Vergütung nach Klärung des von mir zu leistenden Aufwands.
Kosten Gebühren
In gerichtlichen Verfahren berechne ich meine Vergütung nach dem Verfahrens- bzw. Streitwert. Sprechen Sie mich direkt an, wenn Sie Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen. Bei Aufträgen zur Terminsvertretung bin ich für kollegiale Vereinbarungen offen.
Ihr Anwalt des Vertrauens
in Offenbach am Main seit 1985